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BGH-Entscheidung zur Erwerbsobliegenheit

Der Bundesgerichtshof hat am 19.05.2011, IX ZB 224/09, entschieden, daß es zu der Erwerbsobliegenheit in der Wohlverhaltensperiode gehört, laufenden Kontakt zur Agentur für Arbeit zu halten und zwei bis drei Bewerbungen pro Woche zu versenden. Eine Bewerbung alle drei Monate ohne weitere Aktivität genüge dieser Obliegenheit jedenfalls nicht.

Entscheidung einsehbar unter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12290&nr=56713&pos=5&anz=670&Blank=1.pdf

Der Pleiten-Abwickler

Der freie Journalist Marcus Schleufe hat über den Beruf des Insolvenzverwalters einen Artikel geschrieben, der am 28.05.2010 in der Zeit-Online veröffentlicht wurde.

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